Krankenzusatzversicherung
Von vielen Personen wird der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung in Erwägung gezogen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die gesetzlichen Krankenkassen manche Leistungen nicht oder nur teilweise abdeckt. Durch die Gesundheitsreform wurden viele Leistungen gekürzt, durch eine Krankenzusatzversicherung können diese Leistungen wieder eingeholt werden. Denn das Letzte woran gespart werden sollte, ist die eigene Gesundheit.
In der Regel sollten jedoch vor Vertragsschluss alle verfügbaren Krankenzusatzversicherungen verglichen werden, denn es existieren viele Angebote, die nicht nur unterschiedliche Leistungen, sondern auch erhebliche Preisunterschiede beinhalten können. Oftmals können nach dem Baukastenprinzip jedoch auch individuelle Ansprüche gesammelt werden, je nach Geschmack und Bedarf können die benötigten Leistungen zusammengestellt werden.
Allgemein kann man sagen, gibt es Krankenzusatzversicherungen für stationäre und ambulante Behandlungen, sowie für Zähne.
Sofern man eine dieser Krankenzusatzversicherung abgeschlossen hat, wird man bei den entsprechenden medizinischen Dienstleistungen vergleichweise wie ein Privatpatient behandelt.
Stationäre Krankenzusatzversicherungen bieten zusätzliche Leistungen bei Aufenthalten in Krankenhäusern und anderen Therapieeinrichtungen.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse wird man üblicherweise ins nächst gelegene Krankenhaus eingewiesen, das für die Behandlung medizinisch ausgerüstet ist.
Dort kommt man in ein Mehrbettzimmer, und wird von den Ärzten behandelt, die gerade Dienst haben. Privatpatienten hingegen suchen sich ihr Krankenhaus selber aus.
Inhaber einer stationären Krankenzusatzversicherung können sich hingegen je nach Police für ein Ein- oder Zweibettzimmer entscheiden, und sich vom Chefarzt behandeln lassen.
Hier haben Patienten mit einer stationären Krankenzusatzversicherung im Vergleich mit Privatpatienten keinen Nachteil.
Die ambulante Krankenzusatzversicherung deckt die Kosten für Behandlungen ab, für die man nicht im Krankenhaus oder sonstigen Therapieeinrichtung übernachten muss,
und die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht immer enthalten sind. So gibt es Medikamente, die von der GKV nicht bezahlt werden, von privaten Krankenversicherungen aber schon.
Wenn ein Patient ein solches Medikament benötigt, kann er zu seiner gesetzlichen Versicherung eine ambulante Zusatzversicherung abschließen, welche dieses Medikament bezahlt.