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Private Krankenversicherung

Eine Private Krankenversicherung kommt für alle diejenigen Menschen in Frage, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht, dazu zählen Beamte, Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Eine Private Krankenversicherung hat dabei die ganz entscheidenden Vorteile auf ihrer Seite, sie übernimmt sämtliche Kosten im Falle einer Krankheit. Die Beiträge der Privaten Krankenversicherung sind vollkommen einkommensunabhängig und werden nach dem Risiko, dem Geschlecht und dem Alter erhoben. Daher ist es sinnvoll, eine Private Krankenversicherung möglichst in jungen Jahren abzuschließen, da man dadurch auch noch Geld spart.

Im Laufe der Zeit kann es bei einigen Versicherungen zu Rabatten kommen, sodaß Neuversicherte um einiges höher einsteigen, wenn sie die gleichen Leistungen genießen wollen. Das Wichtigste aber ist das umfangreiche Leistungsangebot einer Privaten Krankenversicherung, das viel größer ist als bei der Gesetzlichen Versicherung. Viele Versicherer, die Private Krankenversicherungen anbieten, zeichnen sich zudem durch eine Beitragsstabilität aus. Dennoch lohnen sich ein gewissenhafter Vergleich der einzelnen Versicherungen und deren Leistungen.
Die Tarife sind auch sehr unterschiedlich, wenn man eine mögliche Selbstbeteiligung wählt.

Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet für Arbeitnehmer die Pflichtgrenze, bis zu der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich von der Bundesregierung festgelegt. Der Wert für 2010 liegt bei 49.950 Euro.
Mit der Versicherungspflichtgrenze entscheidet bei Arbeitnehmern, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Wer regelmäßig mit seinem Bruttoeinkommen über dieser Grenze liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Dafür muss die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten werden.
Versicherungspflichtgrenze 2009: 48.600 EUR,
  • Versicherungspflichtgrenze 2010: 49.950 EUR.
  • Versicherungspflichtgrenze 2011: n.v. Der Wert liegt noch nicht fest. Für 2011 wird voraussichtlich die Versicherungspflichtgrenze reduziert. Grund sind die im Durchschnitt gesunkenen Bruttolöhne der Beschäftigten im letzten Jahr.

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